DIN EN 16.247 – Wer ist betroffen?
- Alle Unternehmen größer KMU sind gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) grundsätzlich dazu verpflichtet. Es droht eine Strafzahlung von bis zu 50.000€.
Was zeichnet die DIN EN 16.247 aus?
- Systematisches Energiemanagement, das im Rhythmus von 4 Jahren wiederholt werden muss
- Entspricht einer internationalen Norm, kann jedoch nicht länderübergreifend angewendet werden
- Energie-Einsparpotentiale sollen transparent erkannt und auf freiwilliger Basis gehoben werden
- Systematisierung von Prozessen und Systemen
- Geschäftsleitung soll aktiv beteiligt werden
Vorgehensweise
- Erstellung einer Energiebilanz. Erstellung von Energiekennzahlen (EnPI)
- Aufnahme der wesentlichen Energieverbraucher
- Messtechnische Erfassung auf freiwilliger Basis von Maschinen oder Prozessketten
- Aufstellung einer Übersicht über die möglichen Einsparpotentiale inkl. Rentabilitätsberechnung
- Information über mögliche Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz
- Keine Auditierung durch externen Gutachter, jedoch Berichtspflicht an Bafa